Politische Organisation und Grenzen

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Politische Organisation

Der Gazastreifen ist in fünf politische Einheiten (Gouvernements der Palästinensischen Autonomiebehörde) untergliedert: Nord Gaza Gouvernement, Gaza Gouvernement, Dair al-Balah Gouvernement, Chan Yunis Gouvernement und Rafah Gouvernement.

Bei der zweiten Wahl im Januar 2006 wurden die folgenden Ergebnisse erzielt[21]:

Nordgaza: 5 Sitze an die Liste Change and Reform(a) Gaza: 5 Sitze an die Liste Change and Reform, 3 Sitze für die Liste Independent Palestine(b) Dair al-Balah: 2 Sitze an die Liste Change and Reform, 1 Sitz an die Partei al-Fatah Chan Yunis: 3 Sitze an die Liste Change and Reform, 2 Sitze an die Partei al-Fatah Rafah: 3 Sitze an die Partei al-Fatah (a) Die Liste Change and Reform wird überwiegend von der Hamas gestellt. (b) Die Liste Independent Palestine wird von Mustafa Barghuti angeführt.

Grenzübergänge

Bedeutende Grenzübergänge sind:

Grenzübergang Rafah

Am 15. November 2005 wurde eine Vereinbarung zwischen Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde getroffen, nach der an der Grenze zwischen dem Gazastreifen und Ägypten in Rafah ein Übergang für Menschen und Waren geschaffen werden soll. Die Grenzabfertigung sollte durch die Palästinensische Autonomiebehörde unter Aufsicht einer europäischen Beobachtergruppe und mit Fernüberwachung durch Israel erfolgen.

Seit dem 30. November 2005 bis zur Machtübernahme der Hamas im Gazastreifen waren etwa 70 Europäer unter der Leitung des Italieners Pietro Pistolese am palästinensisch-ägyptischen Grenzübergang in Rafah stationiert. Die Aufgabe der European Union Border Assistance Mission Rafah (EU BAM Rafah) war es, beim Aufbau eines palästinensischen Grenzschutzes zu helfen, die vorgenommene Grenzabfertigung „aktiv zu beobachten“, und zu den institutionalen Beziehungen zwischen den palästinensischen, ägyptischen und israelischen Behörden bezüglich des Grenzüberganges beizutragen.

Nach Machtübernahme der Hamas im Gazastreifen im Juni 2007 wurde der Grenzübergang bis auf weiteres geschlossen. Weder eine Einreise, noch die Ausreise ist möglich. Israel, Ägypten und die Palästinensische Autonomiebehörde stellten sich bislang auf den Standpunkt, dass die Grenzabfertigungsvereinbarung vom 15. November 2005 immer noch gültig sei. Die Hamas dagegen betrachtet die Grenzabfertigung als in der alleinigen Regelungskompetenz der Hamas-Regierung in Gaza und der ägyptischen Regierung. Nachdem Ägypten die Grenze zum Gaza-Streifen zeitweise geöffnet hatte, wurde er nach einem Massenansturm von Palästinensern wieder geschlossen. Ägypten befürchtete den Schmuggel von Waffen und das Einsickern von Hamas-Kämpfern, die im Inland Terroranschläge verüben könnten. [22]

Grenzübergang Karni

Für den Export von Gütern nach Israel können am Grenzübergang Karni seit dem 31. Dezember 2005 150 Lastwagen pro Tag und seit Ende 2006 400 Lastwagen pro Tag durchfahren. Darüber hinaus soll der Export von frischen landwirtschaftlichen Gütern ermöglicht werden. Israel hat eine sogenannte Pufferzone im Gazastreifen eingerichtet.

Seit Anfang 2006 ist der Export von Gütern aus dem Gazastreifen praktisch unterbrochen. In den Gazastreifen aus Israel importiert werden können nur noch Lebensmittel, Medikamente bzw. humanitär notwendige Güter sowie Brenn- und Treibstoffe. Dabei war seit Anfang 2006 der Grenzübergang Karni während rund der Hälfte des Zeitraumes geschlossen – von Israel mit Sicherheitsüberlegungen begründet. Entsprechend dieser wirtschaftlichen Abschnürung und der inzwischen praktisch unterbundenen Zahlungsüberweisungen über Banken von und an Regierungsstellen in Gaza wegen des Wahlsiegs des Hamas, sowie den, durch die Angriffe mit Katjuscha-Raketen und den damit begründeten israelischen Militäraktionen, ist das Wirtschaftsleben inzwischen weitgehend zum Stillstand gekommen. Eine humanitäre Katastrophe wird praktisch nur durch Aktivitäten internationaler humanitärer Organisationen und einzelner ausländischer Staaten verhindert.

Luft- und Seezugänge

Daneben kontrolliert Israel weiterhin mit seiner Armee den gesamten Zugang zum Gazastreifen über die Luft (bestehender Flughafen Gaza von Israel teilweise zerstört und Wiederaufnahme von Flugverbindungen ohne Zustimmung Israels nicht möglich) und zur See (Bau eines Hochseehafens bzw. Aufnahme entsprechender Schiffsverbindungen ohne israelische Zustimmung nicht möglich).

Quelle

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